Ich habe im Rahmen meiner Tätigkeiten stets DSGVO-Berührungspunkte. Als externer Datenschutzbeauftragter nach Art. 39 DSGVO werden unter anderem folgende Lösungen erbracht:
Fallbeispielexterner DatenschutzbeauftragterDer laufende Aufwand für ein Konzern mit rund 250 Mitarbeitenden & über 75'000 Kunden (Online-Shop & stationärer Handel) beträgt nur 1 bis 2 Tage pro Monat Beim Kunde hat der IT-Leiter des Konzerns die Rolle des Datenschutzverantwortlichen inne. Neben einem Anwalt für rechtliche Leistungen wünschte er meine Dienste als externer Datenschutzbeauftragter. Dabei werden u.a. die Beratung & Unterstützung der Organisation bzw. seiner Führungskräften und Mitarbeitenden sowie Kunden über ihre Rechte und Pflichten gemäss Art. 39 DSGVO sicherstellt. Weitere Themen sind Optimierungen, Schwachstellen-Analysen, Beratung bei Datenschutz-Folgenabschätzung & Überwachung der Durchführung gemäss Art. 35 DSGVO. Dies unter Berücksichtigung der länderspezifischen DSGVO-Anforderungen des österreichischen Konzerns und Drittländer. Die laufenden Tätigkeiten werden mit ein einem Umfang von leidglich einem Tag bis zwei Tagen pro Monat abgewickelt. |