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Für eines vom Kunden übernommenen Einzelhandelsgeschäft die Prüfung von personenbezogenen Daten aus der Schweiz, Frankreich und Italien.


Als Datenschutzbeauftragter nach Art. 39 DSGVO wurden unter anderem folgende Lösungen erbracht:


  • Verarbeitungsverzeichnis & Datenschutzfolgeabschätzung Beratung bei der Erstellung von verpflichtenden Dateien
  • Zusammenarbeit mit der Aufsichtsbehörde Anlaufstelle für die Aufsichtsbehörde
  • Anlaufstelle von Betroffenen gemäss Art. 38 f DSGVO
  • DSGVO-Konformitätsüberprüfung z.B. Webshop, erstellen & aktualisieren von Datenverarbeitungsverzeichnissen, Analyse und Dokumentation der technischen & organisatorischen Massnahmen (TOMs) gemäss Art. 32 DSGVO, Bildaufnahme / Videoüberwachung, Schulung, Beratung, Dokumentation und sonstiger Umsysteme

Fallbeispiel

externer Datenschutzbeauftragter

Konformitätsprüfung von über 3'000 Kunden (Online-Shop & stationärer Einzelhandel)


Das Einzelhandelsgeschäft in Carouge-Genève durfte Kunden aus der Schweiz, Frankreich sowie Italien mit exklusiven Nahrungs- und Genussmitteln bedienen. Dabe fand eine umfassende Prüfung der personenbezogenen Daten für die Abwicklung der Geschäftstätigkeiten via POS und Marketing statt.